Coronavirus

Gästehaus Maass & Coronavirus:

 Liebe Gäste,

 

es gelten in Cuxhaven die aktuellen Corona-Regeln in Niedersachsen.

 

Die Schlüsselübergabe beim Gästehaus Maass kann, dank der Schlüsseltresore, kontaktlos erfolgen.

Die Wohnungen werden nach jedem Gästewechsel gewissenhaft gereinigt und das Bettzeug (Kopfkissen und Bettdecke) wird durch frisch gereinigtes (bei 60° C gewaschenes) ausgetauscht.

 

Ich freue mich, Sie bald begrüßen zu können.

 

Ihre

 

Ingeborg Maaß

 

 


Gästehaus Maass & Tourismusverbot (Lockdown):

Wenn Sie aufgrund eines Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Tourismus-Verbot) nicht anreisen dürfen, so erstatte ich Ihnen den bereits bezahlten Mietpreis.

 

Sollte es während Ihres Aufenthaltes zu einem Lockdown mit Tourismus-Verbot kommen und Sie müssen vorzeitig abreisen, so werde ich Ihnen den anteiligen Mietpreis erstatten.

 


Gästehaus Maass & Stornierung Ihres Aufenthaltes:

Sollten Sie einen späteren Aufenthalt (nicht vom Tourismusverbot betroffen) stornieren wollen, so kann dies nicht kostenfrei geschehen. Es gelten meine AGB und die dort aufgeführten Stornierungskosten:

 

AGB Gästehaus Maass § 4:

1. Storniert (kündigt) der Vermieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu den selben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung, wenn diese auf der Rechnung extra ausgewiesen ist) zu entrichten, sofern eine anderweitige ´Vermietung nicht möglich ist:

 

Kündigung:

- bis 49 Tage vor Mietbeginn:                                        30 % des Mietpreises

- bis 35 Tage vor Mietbeginn:                                        40 % des Mietpreises

- bis 21 Tage vor Mietbeginn:                                         60 % des Mietpreises

- bis 14 Tage vor Mietbeginn:                                         90 % des Mietpreises

- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Meitpreises.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt weiterhin zu vermieten.